In Japan herrscht Linksverkehr, daher sind einige Dinge zu beachten, wenn man sich ein Fahrzeug aus Japan holt. Je nach Marke und Modell können unterschiedliche Änderungen nötig sein. Ich biete dir gerne an diese Änderungen für dich vorzunehmen, damit die Abnahme gem. §21 StVZO kein Hindernis wird.
Für die Einzelabnahme relevant sind Dinge, wie z.B. die Frontscheinwerfer erfüllen die Vorgaben für das in Deutschland zulässige Lichtbild, E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfern ist erkennbar. Außerdem muss eine Nebelschlussleuchte gem. den Vorschriften der StVZO installiert sein. In Japan ist die NSL auf der rechten Seite, was in Deutschland unzulässig ist.
Diese Änderungen sind natürlich mit Kosten verbunden. Bei den Frontscheinwerfern kann es sein, dass es bei neueren Modellen im Fahrzeugmenü einstellbar ist. Bei älteren Modellen kann es sein, dass diese von einer Fachwerkstatt umgebaut werden. Die Abwicklung dafür würde ich aber komplett übernehmen. Ich erstelle dir hier gerne ein individuelles Angebot.